Kürzlich wurde das variable Rentengesetz verabschiedet, das den Teilnehmern eines Prämienvertrags oder einer Kapitalvereinbarung erlaubt, sich für eine variable Risikokapitalrente zu entscheiden. Wer diese Entscheidung trifft, hat die Möglichkeit, schrittweise in ein Rentenkollektiv zu investieren, bei dem die Einzahlung auch nach dem Renteneintritt fortlaufen kann.